Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze

Die Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten gilt seit 1996.

Um Reflektionen am Bildschirm zu vermeiden müssen alle Bürofenster, nach dieser Verordnung, mit einem geeigneten, verstellbaren Sonnenschutz bestückt sein.




  • Durch den innenliegenden Sonnenschutz soll das einfallende Sonnenlicht reduziert werden.

  • Die Lichtstärke der Sonne ist in jeder Himmelsrichtung unterschiedlich. Daher legt die EU-Richtlinie die maximal zulässigen Werte der Lichtdurchlässigkeit bzw. der Transmission für jede Himmelsrichtung fest.

  • In unserem Doppelrollo-Konfigurator können Sie die Eignung der einzelnen Stoffe für Bildschirmarbeitsplätze ersehen.
 
Arbeitsplatz

[top]