Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze
Die Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten gilt seit 1996.
Um Reflektionen am Bildschirm zu vermeiden müssen alle Bürofenster, nach dieser Verordnung, mit einem geeigneten, verstellbaren Sonnenschutz bestückt sein.